Grün ist nicht nur Roth
Das sind doch mal erfrischend vernünftige Worte aus den Reihen der Grünen. Ehrlich gesagt: Besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können.
von: Boche
Das sind doch mal erfrischend vernünftige Worte aus den Reihen der Grünen. Ehrlich gesagt: Besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können.
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Irritierend aber dann wieder sowas (in der verlinkten Quelle):
Der Grünen-Politiker hatte sich in der Vergangenheit wiederholt für die Aufhebung des Gotteslästerungs- Paragraphen in Deutschland ausgesprochen. «Als der Tünnes in der Stunksitzung ans Kreuz genagelt wurde, und Katholiken sich erregten, fand ich, dass das kein Fall für den Staatsanwalt ist, sondern der alte Gotteslästerungsparagraph endlich auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte gehört.»
Hallo? 2006? “Gotteslästerung” ist seit 1969 nicht mehr strafbar. Die Kölner Tünnesgeschichte wurde nicht wegen “Gotteslästerung” verfolgt, sondern wegen Beschimpfung von Religionsgesellschaften (§ 166 StGB) - und endete mit Freispruch. Der § 166 StGB schützt den öffentlichen Frieden vor Störung durch religiöse Hetze und ist insofern ein Spezialfall der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Es mutet etwas seltsam an, daß Herr Beck den § 166 auch in seiner heutigen Fassung ganz abschaffen möchte, während seiner Partei ansonsten die Verfolgung von politischen Gedankenverbrechen als Volksverhetzung gar nicht streng genug sein kann. Den Widerspruch hätte ich gern mal erklärt.
Kommentar von FAB. — 2.02.2006 @ 11:49 (UTC)