Freiheit und geistiges Eigentum
Die Diskussion um Softwarepatente und Digital Rights Management (DRM) führt uns auf eine Gretchenfrage spezieller Art zurück: Wie hältst du’s mit dem geistigen Eigentum?
Wir brauchen nicht viel Vorstellungskraft, um uns Menschen vorzustellen, die geistiges Eigentum als ein besonders schützenswertes Gut betrachten und keinen Unterschied zu materiellem Eigentum sehen. Diese Menschen sind sehr besorgt, dass geistiges Eigentum nicht zeitlich und räumlich gebunden ist und in einer global vernetzten Welt die Tendenz hat, rasend schnell für alle Menschen verfügbar zu werden, ohne dass diese Übertragung vertragsrechtlich zu überwachen wäre. Das führt dann zu Forderungen, alle, die legal über das geistige Eigentum anderer verfügen wollen, zu einem sehr restriktiven Umgang damit zu verpflichten.
Auf der anderen Seite stehen die Freunde des universellen Wissens, die den Begriff des “geistigen Eigentums” völlig ablehnen und eine Welt herbeisehnen, in der alle Formen von Wissen und geistiger Schöpfung frei zur Verfügung stehen. Man solle die Möglichkeiten der modernen Technik nutzen, die eine nahezu grenzkostenfreie Verbreitung von Ideen ermöglicht. Als Beispiel wird von dieser Seite gerne der Erfolg von Open Source Software herangezogen.
Die Diskussion ist nicht einfach zu führen, weil sie von zwei verschiedenen Interessen dominiert wird. Auf der einen Seite steht die Unterhaltungs- und Softwareindustrie, auf der anderen finden wir alle Trittbrettfahrer, die gerne Leistungen ohne Gegenleistung in Anspruch nehmen möchten. Beide Seiten verklären ihre durchaus selbstsüchtigen Interessen mit den hehren Argumenten der beiden oben genannten Gruppen.
Es gibt zwei Probleme, das geistige Eigentum so zu behandeln wie das materielle.
Da wäre zum einen die Nichtrivalität im Konsum, d.h. mein Nutzen, den ich aus dem Hören eines bestimmten Musikstücks ziehe, wird in keiner Weise dadurch beeinträchtigt, dass ein anderer dasselbe Musikstück hört (es sei denn, er sitzt neben mir und verwendet eine asynchrone Quelle
). Im Allgemeinen lädt das Trittbrettfahrer geradezu ein, und in der Theorie der öffentlichen Güter wird es als hinreichendes Kriterium dafür herangezogen, das ein öffentliches Gut vorliegt. Das andere Kriterium wäre die Unmöglichkeit, nicht gewünschte Nutzer vom Konsum auszuschließen - also der Kern, um den sich DRM dreht.
Zum anderen geht die Idee des geistigen Eigentums von der Fiktion aus, dass das, was da als Gut betrachtet wird (ein Werk, eine Rezeptur oder ein Verfahren), nur ein einziges Mal auf der Welt vorliegen kann und darf, d.h. alle anderen Vorkommnisse dieses Gutes wären als Kopie des Originals zu betrachten. Bei komplexen Werken, die in der Regel über das Urheberrecht geschützt werden, mag diese Annahme noch sehr realitätsnah sein (es ist höchst unwahrscheinlich, dass ich unabhängig von Goethe seinen “Faust” ein zweites Mal habe verfassen können), aber es ist keine Seltenheit, dass Naturwissenschaftler, Mathematiker und Programmierer dieselben Entdeckungen machen oder Verfahren entwickeln wie irgendein anderer Kollege an einem ganz anderen Ort oder zu einer anderen Zeit auch. Kein Mensch kann an zwei Orten zugleich sein, aber ein Gedanke kann es. Es erscheint absurd, dass mein eigener Gedanke dann Eigentum eines Anderen sein sollte. “Die Gedanken sind frei”, und das sollte so bleiben.
Wenn wir nun aber wirklich ein Werk von gewisser “Schöpfungshöhe” vorliegen haben, wird es wahrscheinlich jeder richtig finden, dass kein anderer sich mit den Federn des eigentlichern Urhebers schmückt und von dessen Schöpfung vielleicht sogar gewerblichen Nutzen zieht. Auch die Gnu Public License (GPL), das Fundament der Free-Software-Bewegung und des Betriebssystems GNU/Linux, funktioniert nur mit einem Urheberrecht im Hintergrund. Auch rein utilitaristisch betrachtet würden, wenn dies nicht gesichert wäre, wahrscheinlich viel weniger Werke an die Öffentlichkeit gebracht werden und wir hätten uns ein echtes Hindernis zur Entstehung und Verbreitung von Kultur, Ideen und Wissen geschaffen.
Nun hat uns das digitale Zeitalter aber Methoden beschert, mit denen sich viele Werke schnell kopieren und weltweit unkontrolliert verbreiten lassen. Der erste Ansatz der Rechteverwerter, die übrigens keinesfalls identisch mit den eigentlichen Urhebern sein müssen, bestand darin, die Medien abzusichern, auf denen sie die Werke anbieten. Dafür gibt bei Werken für ein Allzweckgerät wie einen Computer, bei dem man Tastaturen, Mäuse, Schnittstellen aller Art und einen Internetanschluss voraussetzen kann, etwas mehr Möglichkeiten, von der Eingabe eines Schlüssels über Hardware-Dongles bis zur Online-Aktivierung, aber selbst diese sind letztendlich nie hundertprozentig wirksam. Um so weniger gilt das für die Möglichkeiten, eine Musik-CD abzusichern, die zum Abspielen in einem hundsgewöhnlichen CD-Spieler gedacht ist. Deswegen geht die Unterhaltungsindustrie einen Schritt weiter und versucht, den Staat dafür einzusetzen, alle Hard- und Software, die dazu dienen könnte, ihre Schutzmaßnahmen zu umgehen, zu bannen und deren Benutzung strafbar zu machen. In Konsequenz könnte das sogar dazu führen, bestimmte Open-Source-Software zu verbieten, weil ein offener Quellcode und das Recht, diesen nach Belieben zu ändern auf der einen sowie DRM auf der anderen Seite sich schlecht miteinander vereinbaren lassen.
Hier ist spätestens der Punkt erreicht, an dem Liberale einhaken müssten. Schutz von Eigentumsrechten schön und gut, aber wenn dieser auf Kosten sonstiger allgemeiner Freiheiten geht, dann kann er nicht mehr absolutes Ziel sein, sondern muss mit den Rechten Anderer ausbalanciert werden (ein Grundgedanke von Lawrence Lessigs höchst empfehlenswerten Buch “Free Culture” und so eine Art Gottseibeiuns für ideologische Eigentumsapologeten). Tatsächlich lässt sich zeigen, dass Eigentum in der Geschichte der westlichen Zivilisationen nie ein absolutes, ewiges Gesetz, sondern stets ein Konstrukt seiner Zeit war, das sich Einschränkungen aller Art gefallen lassen muss und musste.
Es ist auch fraglich, ob man einen Jugendlichen, der sich mal irgendwo einen aktuellen Hit aus dem Internet “gesaugt” hat, gleich zum Straftäter machen muss, dürfte doch der materielle Schaden, der dem Rechteinhaber entstanden ist, gegen Null gehen. Das nur mal so unter uns Pfarrerstöchtern gesagt, die wir im Gegensatz zu den Bossen der Unterhaltungsindustrie bei der Berechnung des Schadens von der Existenz einer preisabhängigen Nachfrage ausgehen…
Bei dieser Gelegenheit: Die “Kulturflatrate” halte ich aus liberaler Sicht für einen Irrweg. Es gibt keinen Grund, dass das Interesse einiger Menschen, sich im Internet extensiv mit Videos und Musik zu versorgen, von allen Internet-Anwendern mitbezahlt werden sollte. Es handelt sich hier nur um eine leicht abgemilderte, weil mit einer geringen Selbstbeteiligung verbundenen, Variante des Trittbrettfahrens (oder, schließlich ist das hier ein Blog und hat daher ausfallend zu werden: Schmarotzens).
Ich bin dafür, dass Urheberrechte gewahrt bleiben, aber nicht nur diejenigen der Unterhaltungsindustrie, sondern die aller Menschen, die ein eigenes Werk schaffen, egal, welche Rechte sie ihren jeweiligen Nutzern daran einräumen. Ich bin dagegen, dass bisher übliche Rechte, z.B. das der privaten Sicherungskopie oder der Nutzung in beliebigem Ausmaß, auf dem Altar der ungestörten kommerziellen Verwertung geopfert werden. Die Versuche der Unterhaltungsindustrie, mit staatlicher Billigung und Förderung zur Durchsetzung ihrer Interessen das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung zu verletzen, sind aus liberaler Sicht als höchst bedenkliche Freiheitseinschränkung abzulehnen. Wolfgang Schäuble und Günther Thielen marschieren im Gleichschritt gegen bürgerliche Freiheiten - Stamokap reloaded?
Welches Modell als schlage ich vor? Keins. Ich bin - wie meist - dafür, dass ein Rechtsrahmen vorgegeben wird, der sich an möglichst freiheitlichen Prinzipien auszurichten hat. Welchen Weg innerhalb dieses Rahmens die Vertreter der verschiedenen Interessen finden, überlasse ich gerne ihnen. So einfach ist Marktwirtschaft.
Es ist kein Zufall, dass dieser Kampf so ernst geführt wird. Die Zukunft der alten westlichen Industriestaaten liegt in der Dienstleistungsgesellschaft und der Verwertung von Wissen. Um dieses Geschäftsmodell gegenüber den internationalen Trittbrettfahrern zu sichern, also auch den noch existierenden Wettbewerbsvorteil gegenüber den neuen Weltmarktkonkurrenten zu bewahren, werden jetzt, angetrieben vom Vorreiter USA, Anstrengungen unternommen, überall das entsprechende rechtliche Umfeld herzustellen (Stichwort “TRIPS”). Daran allein ist noch nichts unbedingt Verwerfliches, aber wir sollten uns nicht wundern, wenn bestimmte Anbieter das als Gelegenheit sehen, sich künstliche Monopole zu schaffen.
Damit kommen wir zu einer weiteren Spielart, nämlich dem Markenrecht. T-Shirts und Handtaschen herzustellen ist keine große Kunst mehr und mit nur noch geringen Kosten verbunden. Unternehmen der alten Industriestaaten hätten gegenüber neuen Konkurrenten aus Asien keine Chance, wenn sie diese Artikel nicht mit Immateriellen aufladen würden, das sie selbst herstellen, und zwar über Werbung. So entstehen Marken, und wir stehen vor dem altbekannten Problem: Die Schaffung und Aufrechterhaltung einer Marke ist eine äußerst teure Angelegenheit (deswegen gehen übrigens anklagende Verweise auf den geringen Anteil der Produktkosten am Verkaufspreis ins Leere), aber ein Markenzeichen wie z.B. der Nike-”Swoosh” ist schnell auf ein T-Shirt gepappt, zum Wohle des Trittbrettfahrers und des ahnungslosen Konsumenten. Auch dieser Kampf wird dementsprechend verbissen geführt, allerdings gibt es hier kaum technische Möglichkeiten zur Durchsetzung des Ausschlussprinzips, weshalb die juristische Seite noch mehr Bedeutung hat als bei den Urheberrechten.
Bis zu einem gewissen Grad kann und muss auch ein Liberaler die Schutzwürdigkeit des Interesses der Markenbesitzer verteidigen, dennoch ist auch hier der Trend zu Exzessen offensichtlich. Sei es, dass ein Handelskonzern das alleinige Recht für sich beansprucht, eine gebräuchliche Fremdwortsilbe wie “Metro-” im Internet zu verwenden, sei es, dass ahnungslose Beamte und Väter die öffentliche Nennung von mehr oder weniger bekannten Namen untersagen möchten, oder sei es, dass Formen der kritischen Auseinandersetzung mit bekannten Unternehmen unterbunden werden sollen. Auch hier stößt sich das Eigentumsrecht an anderen Rechten, die ich, wie z.B. das Recht auf Meinungsfreiheit, als mindestens ebenso wichtig ansehen würde. Auch hier kommen wir nicht umhin, mit demokratischen Mitteln eine Balance herzustellen.
Zur dritten Spielart, dem Patentrecht, ist schon so viel gesagt worden und noch weiterhin so viel zu sagen, dass ich das zu einem anderen Zeitpunkt vielleicht einmal nachholen werde. Eins lässt sich vorweg sagen: Es gelten dort dieselben Prinzipien, aber noch einen Grad kritischer gegenüber diesem prinzipiell staatlich verliehenen Recht auf temporäre Monopole.

Sehr schön dargestellt.
Es gibt Liberale, die halten “Eigentum” (auch geistiges) für die oberste Priorität - andere die “Freiheit” des Wissens, d.h. das Recht auf ungehindertes Abkupfern.
Solche Extreme zu vertreten ist leicht. Schwierig aber ist die Praxis und das faire Austarieren der entgegengesetzten und legitimen Interessen der verschiedenen Seiten.
Kommentar von Ralf Arnemann — 23.01.2006 @ 10:09 (UTC)
Da es ja nicht direkt um Löhne und Steuern geht mal wieder eine breite Übereinstimmung zwischen uns. Auch wenn ich vor ca. einem Jahr noch in der Schülerzeitung meiner jetzt alten Schule für die Kulturflatrate plädiert habe - ich halte sie inzwischen nicht mehr für so wünschenswert oder gerecht, bestenfalls für das kleinste Übel für die Künstler. Schön wäre es, wenn die Musikindustrie verstehen würde, dass die Leute, die bereit sind, für legale Downloads von Musikdateien 95 cent + X zu bezahlen, auch normalerweise nicht die hundert- und tausendfache Verbreitung ihrer Dateien anstreben (sonst hätten sie sich sie anderswo geholt) und deswegen mit ihrem DRM-Blödsinn aufhören würde (der letzten Endes die Umwandlung in eine mp3 über den Umweg Audio-CD und CD-Ripper nicht verhindert). Und wenn die Konsumenten so ehrlich wären, dann auch die legalen Möglichkeiten zu nutzen.
Kommentar von dointime — 23.01.2006 @ 19:29 (UTC)
@Ralf
Danke. Darauf hinzuweisen, war ganz und gar meine Absicht. Wenn du es noch nicht kennst, wirst du Lessigs Buch mit besonderem Gewinn lesen.
@dointime
Ich fürchte, auf die Einsichtigkeit der Unterhaltungsindustrie (es sind ja längst nicht mehr nur die Musikfirmen) können wir nicht setzen. Dass die ihre Chance ergreift, einen großen, allgemeinen Markt in mehrere kleine, monopolistische aufzuspalten, können wir ihr nicht verübeln. Verübeln können und müssen wir es dem Staat, wenn er dieses Spiel mitspielt, und genau wäre auch der Ansatz für uns.
So lange z.B. von grüner Seite, deren Position mir in Urheberrechtsfragen sonst meist am nächsten liegt, so ein Bockmist (sorry, but this is a blog) wie die Kulturflatrate ins Spiel gebracht wird, ist es ein Leichtes für die Lobby-Gruppen, die Gegner ihrer Vorhaben zu denunzieren.
Kommentar von Rayson — 23.01.2006 @ 19:56 (UTC)
Weitesgehende Übereinstimmung mit deinen Ausführungen bei mir. Was mir auffällt: Liberale die sich mit IT beschäftigen/auskennen neigen tendenziell zu einer solchen Auffassung.
Den zur Zeit beschrittenen Weg der CI, DRM mit allen Mitteln zu pushen ist aus meiner Sicht deswegen schade, weil ich mir tatsächlich die eine oder andere Anwendungsmöglichkeit für eine solche Technologie denken kann (Stichwort: “digitale Wegwerfware”). Allerdings schwebt den Verantwortlichen etwas ganz anderes vor. Schade eigentlich - aber so dann nicht.
Kommentar von googlehupf — 24.01.2006 @ 0:20 (UTC)
Es ist m.E. eine Frage des Interessenausgleichs und der Befristung von Schutzfristen.
Geistige Güter haben ja im Gegensatz zu materiellen Gütern eine Reihe von Besonderheiten, dazu zählt auch, dass praktisch jedes geistige Gute die kostenlose Nutzung anderer geistiger Güter i.d.R. mit einschließt. Kein Schriftsteller, kein Musiker ist frei von äußeren, kostenlos genutzten Anregungen.
Aus Anreiz- und Fairnessgründen präferiere ich im Moment einen Regelschutz-Zeitraum von 7 Jahren (also: deutlich länger als eine Durchschnittsamortisationsfrist in der freien Wirtschaft) bzw. von 14 Jahren für Güter mit einer besonderen Schöpfungshöhe (z.B. Pharma usw.). Letztlich, auch das sollte man bedenken, ist ein geistiges Schutzgut eine staatliche Konstruktion, ein Verwertungsmonopol, das erst durch den Staat entsteht und durch den Staat i.d.R. relativ aufwändig verteidigt werden muss.
Kommentar von Dr. Dean — 24.01.2006 @ 19:42 (UTC)
Letztlich, auch das sollte man bedenken, ist ein geistiges Schutzgut eine staatliche Konstruktion, ein Verwertungsmonopol, das erst durch den Staat entsteht
Das könnte man im Prinzip von allen Arten von Eigentum sagen.
Kommentar von Rayson — 24.01.2006 @ 21:27 (UTC)