B.L.O.G. - Bissige Liberale ohne Gnade

28.11.2005

Fehlalarm?

Abgelegt in: Politik

Warum muss eigentlich die Polizei eingreifen, wenn sich in einem Waldstück Hooligans treffen, um sich gegenseitig krankenhausreif zu prügeln? Ich dachte, wir haben Vertragsfreiheit!?

6 Meinungen »

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  1. Der doofe Staat, wenn die Hools alle privat krankenversichert wären, müsste die Solidargemeinschaft nicht für die Folgen dieses vertragsfreiheitlichen Freestyle-Kampfsport-Events aufkommen und er könnte sich auch die Kosten für derlei Polizeieinsätze sparen, gelle?

    Kommentar von Patentizität — 28.11.2005 @ 14:39 (UTC)

  2. Siehst du das so? Theoretisch wäre ja denkbar, dass die Hooligans vorher eine Ausschlussklausel unterschreiben, sich also verpflichten, keine sozialstaatlichen Mittel für ihre anschließende Heilbehandlung in Anspruch zu nehmen.

    Mit welcher Begründung greift der Staat da ein?

    Kommentar von Rayson — 28.11.2005 @ 14:51 (UTC)

  3. Da geht es um einen Ansatz, den Bürger vor seinen eigenen Dummheiten bzw. vor sich selber zu schützen. Bei “Normalen” ist das natürlich klar Bevormundung. Aber wie sieht es bei Kranken aus? Nehmen wir an, die Hooligans sind nicht gesund, welchen “Wert” hat dann ihre freie Entscheidung bzw. Vertragsfreiheit? Welchen Wert hat z.B. die freie Entscheidung eines Depressiven (gemeint ist die ernsthafte Krankheit) von einem Haus zu springen?

    Kommentar von euroneuzeit — 28.11.2005 @ 16:49 (UTC)

  4. Typisch SpOn. 30 Deutsche gegen 55 Polen sind also “ungefähr 100″. Und wer gewonnen hat, wird auch nicht verraten.

    Übrigens kann ich mir bei der Kräfteverteilung (2:1 ist feige) auch noch eine ganz andere Motivation zum Eingreifen deutscher Ordnungshüter vorstellen. Ich erwarte dementsprechend in den nächsten Tagen eine diesbezügliche Verschwörungstheorie bei Telepolis.

    Kommentar von Marian Wirth — 28.11.2005 @ 17:56 (UTC)

  5. Nun bei gefährlicher Körperverletzung muss die Staatsmacht eingreifen. Dass mag in diesem speziellen Fall schwer zu vermitteln sein, ist aber in einem Rechtsstaat unverzichtbar. Es gibt Vergehen, da darf „wo kein Kläger, da kein Richter“ dezidiert nicht gelten.

    P.S. Können die Trottel sich nicht irgendwo verabreden, wo sie nicht erwischt werden?

    Kommentar von Björn Gießler — 28.11.2005 @ 22:19 (UTC)

  6. Das nenne ich konservativen Pragmatismus ;-)

    Kommentar von Rayson — 28.11.2005 @ 23:05 (UTC)

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